Aus technischer Sicht ist der Betrieb von einem Notstromaggregat mit Heizöl möglich, ist aber eher für stationäre Stromgeneratoren gedacht. In dem Energiegesetzt vom 15.07.2006 wurde die Nutzung von Heizöl bei Stromgeneratoren wieder neu geregelt. Nach dem Energiegesetz Kapitel 1, § 3, Absatz 1, Nr. 1 und 2 heisst es, dass ein mobiler Stromgenerator, der während des Einsatzes nicht bewegt wird, auch mit Heizöl betrieben werden darf. Wenn das Notstromaggregat in einem Fahrzeug betrieben wird, ist die Nutzung mit Heizöl untersagt.
Heizöl muss zudem in einem doppelwandigem Tank gelagert werden. Wir haben einen weiteren sehr ausführlichen Beitrag, der den Unterschied zwischen Heizöl und Diesel genau erklärt. Zudem gibt es bei Verwendung von Heizöl in Generatoren einiges zu beachten. Hier kommen Sie zu unserem Ratgeber “ Diesel Generator „.